Vorsicht beim Kauf einer gebrauchten Nintendo Switch 2: Viele Geräte könnten bereits „gebrickt“ sein

Wer gerade mit dem Gedanken spielt, sich eine gebrauchte Nintendo Switch 2 zuzulegen, sollte aufpassen: Nintendo setzt seine rigiden Anti-Piraterie-Maßnahmen gnadenlos durch – und viele Secondhand-Geräte könnten bereits unbrauchbar sein.

Ein Reddit-Nutzer berichtet, dass er eine Switch 2 im Mario-Kart-Design aus einem Walmart-Outlet gekauft hat – „open box“, also geöffnet, aber geprüft. Vor Ort sah alles super aus, der Preis wurde wegen fehlendem Spiel-Code sogar noch reduziert. Zuhause dann die böse Überraschung: Beim Einrichten erschien der Fehlercode 2124-4508 – und die Konsole war quasi „gebrickt“, also online komplett blockiert.

Was steckt dahinter?

Nintendo hat im neuen EULA (Nutzungsbedingungen) festgelegt, dass sie das Recht haben, Konsolen zu sperren, wenn sie illegale Aktivitäten wie die Nutzung sogenannter MiG-Carts erkennen. Diese MiG-Carts sind spezielle Speicherkarten in Switch-Spielkarten-Form, die das Abspielen kopierter Spiele ermöglichen – eine Art Piraterie-Hardware, die bei der Switch 1 beliebt war. Die Switch 2 erkennt das und deaktiviert daraufhin alle Online-Funktionen der Konsole.

Das Problem: Wenn ein Gerät erst einmal geblockt ist, ist das nicht so einfach rückgängig zu machen. Der Besitzer verliert alle Online-Möglichkeiten – kein Multiplayer, keine Updates, keine Downloads mehr. Und der Käufer eines gebrauchten Switch 2 hat keinerlei Chance zu prüfen, ob das Gerät clean ist oder schon auf der schwarzen Liste steht.

Warum ist das relevant?

Weil die Switch 2 noch knapp ist, greifen viele Spieler auf den Gebrauchtmarkt zurück. Dort sind die Kontrollen oft nicht so gründlich wie im Laden, und private Verkäufer oder Händler können solche gesperrten Geräte verkaufen – ohne es zu wissen oder ohne es zu verraten. Ein Käufer hat dann das Nachsehen.

Für Rückgaben im Laden wie Walmart gibt es meist Kulanz, aber bei privaten Verkäufen – zum Beispiel über eBay – wird es schnell zum Glücksspiel, wer den Schaden zu verantworten hat.

Legalität und Zukunft

Natürlich gibt es auch legitime Anwendungen für MiG-Carts, etwa Homebrew-Software, die nicht gegen Urheberrechte verstößt. Es ist also zu erwarten, dass das Thema vor Gericht landen könnte.

Für die breite Masse heißt das aber erstmal: Beim Kauf einer gebrauchten Switch 2 solltest du sehr vorsichtig sein – und im Zweifel lieber neu kaufen, auch wenn’s teurer ist. Nintendo zeigt hier klare Kante und geht aggressiv gegen alles vor, was auch nur nach Piraterie riecht – egal ob beim Erst- oder Zweitbesitzer.